Dazu benötigen Sie das Programm Adobe
Acrobat Reader. Sollten Sie diese Software noch
nicht auf Ihrem Rechnern installiert habern können
Sie es kostenlos von der Adobe Webseite runterladen.
klicken sie dazu einfach auf den Acrobat Button.
Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 28.2.2023
Kategorien:
Klienten-Info
Bis spätestens Ende Februar 2023 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2022 getätigt wurden, elektronisch gemeldet werden. Dies betrifft etwa Zahlungen an natürliche... Lesen Sie weiter...
Februar 2023
Anwaltskosten in einem Scheidungsverfahren sind keine außergewöhnliche Belastung
Kategorien:
Klienten-Info
Der Verwaltungsgerichtshof hatte sich (GZ Ra 2020/13/0047 vom 22.6.2022) mit einem Fall auseinanderzusetzen, in dem ein Steuerpflichtiger Anwaltskosten i.Z.m. einer durch seine Ehegattin... Lesen Sie weiter...
Februar 2023
Kleinunternehmerpauschalierung in der Einkommensteuer ab 2023 erhöht
Kategorien:
Klienten-Info
Die Pauschalierung für Kleinunternehmer in der Einkommensteuer (siehe dazu Beitrag aus dem Mai 2021) hat steuerliche Entlastungen und Vereinfachungen mit sich gebracht, da unter bestimmten... Lesen Sie weiter...